Büro & Gewerbe

Büroreinigung

Bei der Büroreinigung müssen Arbeitsplätze, Besprechungsräume und Gemeinschaftsflächen zu den Arbeitsabläufen passen. Eine gute Anfrage benennt, wann Räume frei sind und welche Schreibtischflächen gereinigt werden dürfen. So lassen sich unnötige Unterbrechungen und Missverständnisse vermeiden.

Reinigungsatlas · Aktualisiert am 5. September 2026

Welche Arbeiten gehören dazu?

Diese Punkte können Teil Ihrer Anfrage sein. Den verbindlichen Umfang vereinbaren Sie mit dem ausgewählten Betrieb.

  • Böden, freie Tischflächen und zugängliche Ablagen
  • Teeküche, Besprechungsräume und Sanitäranlagen
  • Papierkörbe, Eingangsbereich und vereinbarte Kontaktflächen

Was beeinflusst die Kosten?

Neben Quadratmetern beeinflussen die Anzahl der Arbeitsplätze, Küchen und Toiletten den Aufwand. Großraumbüros, Einzelbüros und wechselnd belegte Schreibtische sollten im Angebot erkennbar berücksichtigt werden.

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Achten Sie darauf, ob Anfahrt, Material und Zusatzarbeiten enthalten sind. Lassen Sie offene Positionen vor der Beauftragung erklären.

So bereiten Sie Ihre Anfrage vor

Geben Sie Arbeitsplatzzahl, Flächen und Reinigungstage an. Beschreiben Sie den Umgang mit Unterlagen, verschlossenen Räumen und Alarmanlage; sensible Dokumente gehören nicht auf Anfragefotos.

Fotos oder ein kurzes Video sind optional. Zeigen Sie die relevanten Flächen und lassen Sie Personen, private Unterlagen und vertrauliche Informationen aus dem Bild.

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Werden Computer und Bildschirme mitgereinigt?

Elektronik ist nicht automatisch eingeschlossen. Vereinbaren Sie Geräte, erlaubte Verfahren und Verantwortlichkeiten ausdrücklich. Das gewöhnliche Abwischen einer freien Tischplatte umfasst keine technische Gerätepflege.